Taxitarif* Landkreis Rosenheim (Auszug)
(gültig seit 01.06.2026)
Mindestfahrpreis: 6,50 €
Anfahrt in Betriebssitzgemeinde (Zone A) frei
Tarifstufe 1 (Wegtarif) 2,50 €/km 2,60 €/km (ab 01.01.2027) 2,70 €/km (ab 01.01.2028)
Tarifstufe 2 (Zeittarif)
Wartezeit (verkehrsbedingt/Kundenwunsch/Rückfahrt) 39,00 €/Std 0,20 Euro je 18,46 Sekunden
Gepäck (im Kofferraum mitgeführt) frei Großraumtaxi (mehr als 4 Fahrgäste) 8,- € Mitnahme Fahrrad / E-Scooter 8,-€
Wird ein bestelltes Taxi ohne Benutzung aus der Bestellung entlassen, so hat der Besteller den durch die Anfahrt entstandenen Fahrpreis zu entrichten.
*= Den Taxitarif haben nicht wir uns ausgedach, sondern dieser wird bindend vom Landratsamt Rosenheim für alle Taxiunternehmer per Verordnung erlassen. Die ausführliche Taxitarifordnung finden sie unter nachfolgendem Link zum Download.